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Kundeninformation zur gesetzlichen Gewährleistung

  • Mit dieser Kundeninformation erläutern wir die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen sowie die fachlichen Kriterien zur Beurteilung unserer handwerklichen Arbeiten.


    1. Gesetzliche Gewährleistung

    Für die von der BadeDoc GbR – Shatalov und Fomenko ausgeführten Arbeiten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab dem Tag der Abnahme gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

    Die gesetzliche Gewährleistung umfasst Mängel, die nachweislich auf Material- oder Verarbeitungsfehler der BadeDoc GbR zurückzuführen sind.


    2. Beurteilung der ausgeführten Arbeiten

    Unsere Arbeiten werden in sorgfältiger Handarbeit vor Ort ausgeführt. Für die Beurteilung der ausgeführten Arbeiten werden insbesondere folgende Kriterien zugrunde gelegt:

    Prüfbedingungen:

    Die Beurteilung der ausgeführten Arbeiten erfolgt bei einem üblichen Betrachtungsabstand von ca. 1 Meter sowie bei normalem Tages- oder Raumlicht unter üblichen Nutzungsbedingungen.

    Technisch bedingte Abweichungen:

    Geringfügige, ausschließlich aus unmittelbarer Nähe oder unter streifendem Lichteinfall erkennbare Abweichungen in Farbe, Glanz oder Oberflächenstruktur können aufgrund der handwerklichen Ausführung technisch bedingt auftreten und sind nicht immer vollständig vermeidbar.

    Abgrenzung zum Gewährleistungsmangel:

    Solche geringfügigen, technisch bedingten Abweichungen begründen in der Regel keinen Gewährleistungsmangel, sofern sie die Funktion der ausgeführten Arbeiten nicht beeinträchtigen und das Gesamtbild bei üblicher Nutzung nicht wesentlich stören.


    3. Abgrenzung von Gewährleistungsmängeln

    Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf den von der BadeDoc GbR bearbeiteten Bereich.

    Ein Gewährleistungsmangel liegt insbesondere nicht vor bei Schäden durch:

    • mechanische Einwirkungen nach der Abnahme (z. B. Schläge, Stöße, Kratzer oder Abplatzungen durch herabfallende Gegenstände);
    • unsachgemäße Behandlung oder die Verwendung ungeeigneter, scheuernder oder chemisch aggressiver Reinigungs- und Pflegemittel (z. B. Säuren, Laugen, Scheuermilch, aggressive Entkalker oder Lösungsmittel);
    • übermäßige Hitze, offenes Feuer oder Verfärbungen durch stark färbende Substanzen;
    • eigenmächtige Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte;
    • normalen, nutzungsbedingten Verschleiß sowie natürliche Alterung der Oberfläche;
    • höhere Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung oder vergleichbare Ereignisse).

    4. Hinweis

    Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleiben durch diese Kundeninformation uneingeschränkt unberührt.

    Diese Kundeninformation dient ausschließlich der Erläuterung der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen und begründet keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Rechte oder Pflichten.


    *Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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